Die Stiftung und das Stiftungsvermögen sollen langfristig in Ihrem Sinne bewirtschaftet werden. Wir stellen sicher, dass das auch funktioniert...
Die Rolle des operativ geschäftsführenden Stiftungsvorstandes übernimmt das bei der Errichtung gewählte Treuhandunternehmen. Es setzt das Begünstigungs- und Anlagemanagement der Stiftung im Sinne des dokumentierten Stifterwillens um.
Dabei werden die von Ihnen als Stifter in der Stiftungsurkunde, der Zusatzurkunde und in Reglementen gesetzten detaillierten Anlage- und Begünstigungswünsche langfristig verfolgt.
Die Amtszeit des Stiftungsvorstandes ist begrenzt und kann seitens der Aufsichtsorgane der Stiftung verlängert werden. Auf diese Weise wird einerseits die operative Unabhängigkeit des Stiftungsvorstands von den Mitgliedern der Stifterfamilie, andererseits aber auch eine laufend wirksame Kontrolle des Stiftungsvorstandes sichergestellt.
Die Vermögensschutz AG kontrolliert als Protector und Aufsichtsorgan, ob der Stiftungsvorstand den Stifterwillen, die organisatorischen Vorgaben und die vereinbarten Vergütungen einhält. Sie verfügt dabei zu keinem Zeitpunkt über das Stiftungsvermögen.
Die Vermögensschutz AG als Stiftungsprotector behält das große Ganze auch nach der Stiftungserrichtung fest im Blick. Sollten sich die steuerlichen, rechtlichen, politischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Wohnsitzländern der Begünstigten oder im Sitzland der Stiftung ändern, bereitet sie angemessene Anpassungsmaßnahmen vor und schlägt sie dem Stiftungsvorstand vor. Als Organaufgabe stellt sie der Stiftung eine gesicherte Datenplattform bereit, auf der Stifter, die vom Stifter ausgewählten Begünstigten, Stiftungsvorstand, Protector und Dienstleister alle Unterlagen der Stiftung gemeinsam führen und das Stiftungsgeschehen laufend einsehen können.
Eine von uns eigens entwickelte und ausführlich schriftlich dokumentierte Stiftungs-Governance Richtlinie stellt zusammen mit der vom Stifter gesetzten Stiftungsurkunde, der Zusatzurkunde und den Reglementen ein interessenkonfliktfreies, generationsübergreifend tragfähiges Stiftungsmanagement seitens des operativen Stiftungsvorstandes sicher.
Auch die Tätigkeit von uns als Protector kann seitens der Familienangehörigen im Bedarfsfalle sachgerecht und unter Einhaltung von entsprechenden Fristen abgelöst werden: bei uns gibt es keine „Mandate für die Ewigkeit“ und keine zeitlich unbefristeten Abhängigkeiten des Familienvermögens von einzelnen Akteuren.
Dies bedeutet insgesamt, dass bei allen Entscheidungen und bei der Weiterentwicklung der Stiftungsstruktur über die Zeit stets ein ausgewogenes Verhältnis von Verantwortung und Kontrolle aller handelnden Personen besteht.
Auch nach dem Tod des Stifters können sich so keine Ineffizienzen einschleichen. Etwa drohenden unbotmäßigen Begehrlichkeiten in Bezug auf das Stiftungsvermögen wird sachgerecht und nachvollziehbar vorgebeugt, wo auch immer sie sich ergeben könnten.
Zudem können Sie als Stifter, später auch die Familienmitglieder, jederzeit einen sogenannten Stiftungsaufsichtsrat einsetzen, deren Mitglieder Sie als Stifter unter Einhaltung bestimmter steuerlicher Vorgaben aus Deutschland selbst bestimmen. In einen solchen Aufsichtsrat können auch ein oder mehrere Familienmitglieder Einsitz nehmen.
Alle Stiftungsorgane und Stiftungsdienstleister erbringen ihre Tätigkeit für die Stiftung auf transparente Weise auf der Grundlage von Urkunde, Foundation Governance Guideline und vollständigen Dienstleistungsverträgen, die Pauschalen oder vermögensabhängige Organvergütungen vorsehen und bereits im Konzeptmandat offengelegt werden.
Die Einhaltung der Verträge durch Organmitglieder und Stiftungsdienstleister wie z.B. Buchhaltungsdienstleistern, Banken und Vermögensverwaltern wird stets kontrolliert.
Jährlich erstellen die Stiftungsorgane ausführliche Buchhaltungs- und Tätigkeitberichte zur Einsichtnahme durch die vom Stifter ausgewählten Begünstigten. In der Regel werden von uns auch jährliche Gespräche mit der Stifterfamilie geführt, um mögliche künftige Anpassungen der Stiftung, weitere Vermögensüberführungen oder auch Maßnahmen aufgrund von Veränderungen in den politischen, wirtschaftlichen und persönlichen Umständen der Familienmitglieder und/oder der Stiftung zu erörtern.