Richtig gestaltete Stiftungen im Ausland gewährleisten einen individuellen Vermögensschutz. Wir wissen, wie man das macht...
Sie wünschen sich eine ganzheitliche Lösung und einen Ansprechpartner, der die Gesamtsituation überblickt. Wir überschauen aufgrund unserer interdisziplinären und grenzüberschreitenden Ausbildung die Gesamtkomplexität wirtschaftlicher, rechtlicher, steuerlicher, unternehmerischer, psychologischer und ggf. auch medizinischer Fragestellungen in verschiedenen Familienkonstellationen bei der Ausgestaltung generationsübergreifend angelegter Auslandsstiftungen. Die Aufgaben, die das Gesetz regulierten Berufsträgern vorbehält, übernehmen Treuhandunternehmen im Sitzland der Stiftung und Ihre Berater im Wohnsitzland; wir koordinieren.
Schritt 1 – Orientierung. Mit unseren Büchern und Videos können Sie sich vorab selbst ein Bild machen, ob eine Familienstiftung zu Ihren Zielen passt. Danach vereinbaren Sie ein unverbindliches, unentgeltliches Orientierungsgespräch mit der Vermögensschutz AG per Videokonferenz, in dem wir Modell, Ablauf, Kosten und Rollen erläutern. Wir betreuen Interessenten mit einem vorhandenen oder kurzfristig angestrebten liquiden Vermögen von mindestens 3 Mio. Euro, weil sich nach unserer Erfahrung nur mit liquiden Anlagen, nicht aber mit Immobilien- oder Beteiligungsvermögen in Deutschland ein substanzieller Vermögensschutz erreichen lässt.
Schritt 2 – Konzeptmandat. Auf der Grundlage einer schriftlichen Mandatsvereinbarung mit der Vermögensschutz AG erarbeiten wir mit Ihnen das Stiftungskonzept und die Foundation Governance: Zweck und Begünstigtenordnung, Organe und Kontrollrechte, Anlagegrundsätze, Widmung und Darlehensstruktur. Sie erhalten eine Musterrechnung mit Ihren Zahlen, die alle einmaligen und laufenden Kosten- und Steuerbelastungen auf allen Ebenen – Familienangehörige, Stiftungsorgane, Stiftungsverwaltung, Finanzdienstleister, Finanzprodukte – generationsübergreifend darstellt und mit Alternativen wie einem klassischen Private-Banking-Mandat oder der kostengünstigen Direktanlage bei einer Internetbank vergleicht. Auf der Grundlage unserer bewährten Musterdokumentation (Stiftungsurkunde, Zusatzurkunde, Foundation Governance Guideline, Anlagereglement, Darlehensverträge) entstehen die mit Ihnen abgestimmten Entwürfe Ihrer Stiftungsdokumente. Steuerliche Fragen erläutern wir im Rahmen des Konzepts; die verbindliche Beurteilung Ihrer persönlichen Verhältnisse bleibt bei Ihrem Steuerberater in Deutschland, mit dem wir auf Wunsch zusammenarbeiten.
Derzeit betreuen wir mehr als 50 Familien. Neue Konzeptmandate nehmen wir voraussichtlich ab April 2027 an; bis dahin nehmen wir Interessenten in eine Warteliste auf und führen Orientierungsgespräche.
Schritt 3 – Wahl des Treuhandunternehmens und Compliance. Sie wählen aus einer Liste von Treuhandunternehmen in Liechtenstein, die mit unserer Musterdokumentation und unserer Foundation Governance vertraut sind und zu verhandelten Rahmenkonditionen arbeiten. Das Treuhandunternehmen prüft und finalisiert die Entwürfe in eigener Verantwortung, führt die gesetzlichen Sorgfaltsprüfungen durch, klärt die Widmung und eröffnet das Stiftungskonto bei einer Bank zu den mit uns bereitgestellten Rahmenkonditionen. Wir begleiten Sie in dieser Phase im Auftrag des Treuhandunternehmens mit Checklisten, Koordination und einem gesicherten Projektraum, in dem Sie alle Unterlagen ablegen.
Schritt 4 – Errichtung. Das Treuhandunternehmen errichtet die Stiftung und übernimmt den Stiftungsvorstand und die Repräsentanz in Liechtenstein; Sie bestellen die Vermögensschutz AG in der Zusatzurkunde als ersten Protector. Das Konzepthonorar wird auf die Einrichtungspauschale der Stiftung angerechnet.
Schritte 5 und 6 – Betrieb und Überwachung. Mit der Kontoeröffnung, dem Anlagereglement und den Darlehensverträgen nimmt die Stiftung den Betrieb auf. Ab jetzt greift unser Stiftungsmanagement, das wir als unabhängiger Protector im Interesse der Familie laufend überwachen.
Das vorhandene Vermögen wird meist auf mehrere Weisen von einem oder mehreren Familienmitgliedern auf die Stiftung übertragen. Dabei werden unnötige Steuerbelastungen vermieden und bestehende Vermögens- und Eigentumskonzentrationen im Wohnsitzland abgebaut. Das Familienvermögen wird damit langfristig auch gegen politische, volkswirtschaftliche, unternehmerische und private Risiken abgesichert.
In manchen Fällen wird fremdvermietetes Immobilienvermögen in Deutschland verkauft und der Erlös auf die Stiftung übertragen; dort wird er in weltweit gestreute, liquide und einfach zu verwaltende Anlagen investiert und unter Vermeidung von Gegenparteirisiken verwahrt. Für viele Stifter gilt Ähnliches für unternehmerische Beteiligungen: Sie lösen zumindest das für die langfristige Versorgung der Familie erforderliche Vermögen aus dem Haftungsumfeld der deutschen Firma heraus – durch Ausschüttungen, die Rückdeckung von Pensionszusagen oder einen Anteilsverkauf, begleitet von Rechtsanwälten und Steuerberatern in Deutschland.
Künftige Wertsteigerungen des Familienvermögens in den nächsten Jahren und Jahrzehnten können dann nicht mehr die Freiheit und geopolitische Mobilität der Familienmitglieder dadurch begrenzen, dass diese in Deutschland Gegenstand einer Wegzugsbesteuerung werden. Auch sind diese Wertsteigerungen künftig vollständig erbschaftsteuerfrei. Dies deshalb, weil sich diese Wertsteigerungen künftig auf Ebene der Stiftung vollziehen und diese – über die Zeit häufig erheblichen – Wertzuwächse nicht mehr den Familienangehörigen steuerlich und haftungsrechtlich zugerechnet werden.
Ein typisches Errichtungsprojekt dauert vom Konzeptmandat bis zur Kontoeröffnung drei bis sechs Monate mit einer Vielzahl von Videokonferenzen. Die schriftliche Mandatsvereinbarung sieht vor, dass Sie und wir das Konzeptmandat jederzeit beenden können, wenn sich zeigt, dass eine Stiftung für Sie keine geeignete Lösung ist oder das für eine langjährige Zusammenarbeit nötige Grundvertrauen sich nicht einstellt. Daten, die Sie uns im Konzeptmandat anvertrauen, werden in diesem Fall gelöscht.